Ablauf

Im ersten Schritt vereinbaren wir gemeinsam einen Termin zu einem persönlichen Erstgespräch. Dort haben Sie die Möglichkeit, mir Ihre Situation und Ihr Anliegen zu schildern und die für Sie wichtigen Fragen anzusprechen.

 

Daran schließt sich die "Probatorik" an - bis zu fünf "Probesitzungen", in denen wir uns besser kennenlernen und entscheiden können, ob und wie wir miteinander arbeiten wollen.

 

Entscheiden wir uns für die gemeinsame Arbeit, kann die Therapie in der Regel zeitnah beginnen. 

 

Eine Kurzzeittherapie dauert bis zu 24 Stunden. Eine Langzeittherapie dauert bis zu 60 Stunden und kann in Ausnahmefällen weiter verlängert werden.

 

 

DER WEG ZU EINER PSYCHOTHERAPIE

Kostenübernahme

Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen hängt von der Art Ihrer Krankenversicherung ab.

 

Psychologische Beratung ist immer eine Privatleistung. 

 

Die Honorierung richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP),

 die sie hier einsehen können.

MEIN HONORAR

PRIVAT VERSICHERTE

Bei privat Versicherten, Beihilfeberechtigten und Soldaten übernimmt der Versicherungsträger meist die vollen Kosten der Behandlung. Der Therapiebeginn ist in der Regel ohne Probleme möglich.

 

Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Formalia zur Beantragung einer Psychotherapie hängen bei privat Versicherten dabei von Ihrem Versicherungsvertrag ab. 

 

Da es unterschiedliche Bedingungen für die Kostenübernahme bei Psychotherapien gibt, empfehle ich Ihnen, sich vor Behandlungsbeginn über die Konditionen Ihres Versicherungsvertrages zu informieren.

 

 

SELBSTZAHLER

Selbstverständlich ist es auch möglich, Ihre Behandlung privat zu zahlen, ohne Ihre Krankenkasse zu involvieren.

 

Auch hierbei gilt die Vergütungsordnung für Psychotherapeuten (GOP), die Sie hier einsehen können. 

 

Üblicherweise berechne ich dabei den 2,3-fachen Satz. Bitte beachten Sie aber, dass sich die genaue Vergütung nach dem erbrachten Leistungsaufwand bemisst. 

 

Personen, die psychologische Beratung in Anspruch nehmen möchten, müssen diese ebenfalls selbst zahlen. Die Preise hierfür orientieren sich am Stundensatz für Psychotherapie. Sprechen Sie mich für genauere Informationen gerne an.

 

 

GESETZLICH VERSICHERTE

Die Zahl der psychotherapeutischen Kassenpraxen ist trotz der angespannten Versorgungslage in Dresden weiterhin begrenzt. Dadurch entstehen oft lange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz. 

 

Als Patient:in haben Sie bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung aber Anspruch auf eine zeitnahe Behandlung.

 

Versagt das vertragsärztliche System bei dieser Aufgabe, sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten die Kosten der Behandlungen zu erstatten. 

 

Deshalb ist es für gesetzlich Versicherte in meiner Privatpraxis möglich, nach Prüfung durch die Krankenversicherung im sogenannten Kostenerstattungsverfahren behandelt zu werden. 

 

Für eine Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren muss ein Antrag bei ihrer Krankenversicherung gestellt werden. Über die Möglichkeiten zur Kostenerstattung in Ihrem individuellen Fall und das genaue Vorgehen berate ich Sie gern. 

 

Weiterführende Informationen zum Thema Kostenerstattung finden Sie hier.

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